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Aus Übungsflug wird Schulflug und mehr...

Man hatte eine gute Idee: Es macht Sinn, wenn man Piloten ab und zu mit einem Fluglehrer fliegen lässt. Es schleichenfalke
sich doch Gewohnheiten und Unsauberkeiten ein und da ist es gut, wenn ein "neutraler" Beobachter darauf aufmerksam macht. Das Ganze nannte sich "Übungsflug" und wurde für Motorflieger (vom TMG bis zur Echo-Klasse) alle zwei Jahre verplichtend. Eine Stunde sollte der Flug mindestens dauern und Lehrer und der betroffene Pilot sollten vor dem Flug die Dinge besprechen, die aus beider Sicht wert sind, geübt zu werden. Der Pilot sollte nach dem Flug ein gutes Gefühl haben und wissen, worauf er in bestimmten Situationen zu beachten hat und wie er am Besten damit umgeht.

Mit den neuen EASA-Lizenzen wurde der "Übungsflug" in "Schulflug" umbenannt. Ändert sich ja nix, wie das Ding heißt ist ja eigentlich egal...

Aber: Die Luftämter geben den Lehrern, die diese Schulflüge durchführen nun Bewertungsbögen in die Hand, in denen diese die "Skills" der Piloten bestätigen müssen. Diese Bewertungsbögen müssen an das Luftamt übermittelt werden! Ist das Datenschutz? Wo hat der Pilot sein Einverständnis für diese Datenübermittlung gegeben?

Da gibt es nun Lehrer, die handhaben das sehr pragmatisch. Die sehen sich den Piloten an, beobachten, wie er fliegt und gehen auf dessen Wünsche ein. Wenn dann alles passt, spielt das Papier keine große Rolle mehr. Daneben gibt es aber auch die Fluglehrer, die die Sache "ernst  nehmen" und da wird aus dem ehemaligen Übungsflug plötzlich ein Prüfungsflug. Durchfallquoten von 30% sollen bei einzelnen Fluglehrern durchaus normal sein. 

Nun gut - manm kann sich den Fluglehrer ja aussuchen. Aber das Ganze geht dann doch weit am ursprünglich beabsichtigten Ziel vorbei. Ziel sollte sein, dass die Sicherheit erhöht wird. Die neuen "Schulflüge", die eigentlich "Prüfungsflüge" sind, verführen aber dazu, dass man sich den Lehrer nach dem Motto "bei wem muss ich mich am wenigsten anstrengen" aussucht.

... und - was machen nun die Luftaufsichtsbehörden mit den Bewertungsbögen? Erwartet uns da demnächst eine neue "Verwaltungsgebühr"?

Das Ganze ist wieder mal ein Beispiel, wie Behörden völlig praxisfremd Regelungen - teilweise durch die Hintertür - einführen. Es geht nicht darum, die Sicherheit des Luftverkehrs zu verbessern. Es geht darum, möglichst restriktiv mit den "Untertanen" umzugehen. "Es wäre doch gelacht, wenn man die Hobbyflieger nicht vom Himmel weg bekäme..:".

Deshalb:

  • Keine Bewertungsbögen,
  • keine Mitsprache der Luftaufsichtsbehörden bei diesen Flügen
  • und keine Übersendung dieser Bögen an die Luftaufsichtsbehörden!

Wenn der Fluglehrer sein ok gibt, war's das! 
-brb-

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 02. März 2018 um 13:55 Uhr
 
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Wieder ein Erfolg beim Medical!medical lba

Nach Intervention von Jar Contra wurde durch den Bundesdatenschutzbeauftragten erreicht, dass die Sammlung medizinischer Daten von Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) verhindert wird.

Mit Einführung der Europäischen Regelungen für Fluglizenzen hatte der Medizinische Dienst des LBA neue Antragsformulare veröffentlicht, in denen der Pilot, um ein neues Tauglichkeitszeugnis zu bekommen, sein Einverständnis zu einer weitreichenden Weitergabe seiner persönlichen Medizinischen Daten erklären sollte. Die Formulierung ging soweit, dass "alle Daten in das Eigentum der Behörde  überhehen" - selbstverständlich bliebe "die ärztliche Schweigepflicht jederzeit gewährleistet".

Das war für uns Contras natürlich eine große Herausforderung und wir haben uns an den Bundesdatenschutzbeauftragten gewendet mit der Bitte um Verhinderung dieses Unsinns. Ein von uns veröffentlichter Musterbrief wurde von vielen Piloten an das Büro des obersten Datenschützers gesendet und 

wir waren erfolgreich!

In einem Antwortschreiben an alle, die sich in dieser Sache an den Datenschutzbeauftragten gewendet hatten, wurde bestätigt, dass die Einwilligung nicht mehr nötig ist und dass beim LBA nur die Daten, die am Medical ausgedruckt sind, gespeichert werden.

Etwas Sorgen macht uns  die Formulierung "Unabhängig davon werden derzeit die europarechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3. November 2011 national in einem Rechtsetzungsverfahren umgesetzt. Hierzu erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Rechtsverordnung. An diesen Arbeiten werde ich im Rahmen meiner Zuständigkeit beteiligt.". Wir müssen genau beobachten, was da beschlossen wird und gegebenenfalls wieder intervenieren. Herr Dr. Kirklies wird wohl nicht aufgeben in seinem Bestreben, die Daten der Piloten möglihst detailliert zu bekommen. Andererseits hat der Bundesdatenschutzbeauftragte bereits zwei mal in unserem Sinne entschieden und wird, nachdem er ja beteiligt werden soll, hoffentlich verhindern, dass die Datenkrake erneut ihre Arme ausstreckt.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 04. Oktober 2013 um 11:21 Uhr
 
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Europäische Lizenzen - ist ZÜP zulässig?towplane-635016-m

"We are not aware of the reasons for Germany to apply additional requirements and how they are applied. We will therefore write to the German authorities to obtain more information on this situation." - in Deutsch: "Wir kennen die Gründe nicht, warum Deutschland zusätzliche Bedingungen schafft und wie dise festgesetzt sind. Wir werden deshalb die deutschen Behörden anschreiben um mehr Informationen über die Situation zu erhalten".

Dieses Zitat aus einem Antwortschreiben der Europäischen Kommission weckt Hoffnungen.

Worum ging es?

In einem Schreiben an die Europäische Kommission hat einer unserer Mitstreiter angefragt, wie es sich mit europäischem Recht vereinbaren lässt, dass in Deutschland zusätzliche Bedingungen für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz erforderlich sind. Europäische Lizenzen wurden geschaffen, um einheitliche Kriterien in Europa zu schaffen; tatsächlich müssen nach der Auffassung der deutschen Behörden jedoch deutsche Piloten in Deutschland eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen, ohne die sie kene Pilotenlizenz bekommen können. Somit gibt es keine gleichen Bedingungen in Europa.

Tatsächlich sieht die Europäische Kommission offensichtlich keinen Grund, Bedingungen für den Erwerb von Pilotenlizenzen in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich festzulegen. 

Hier das Schreiben der Kommission in vollem Wortlaut: 

 
Aviation security requirements for issuance of pilot licences in Germany

online casino 1.3em;">Dear Mr ....

 We are writing in response to your e-mail to the Cabinet of Commissioner Kallas on 29 August in which you raise questions of the legality of §7of the German Aviation Security Act. According to you, this paragraph imposes a requirement for a successful background check before the German authorities may issue a pilot licence.

Regulation (EU) No 1178/2011 harmonises requirements for issuing Part-FCL pilot licences in the EU. We are not aware of the reasons for Germany to apply additional requirements and how they are applied. We will therefore write to the German authorities to obtain more information on this situation.

We will contact you again once we have received a response from the German authorities.

Kind regards

Filip Cornelis

Head of Unit


European Commission
Directorate-General for Mobility and Transport

Aviation Safety 


 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. Januar 2016 um 04:02 Uhr
 

Klarstellung aus dem BMVBS

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Was seit dem ersten Mai schon als Gerücht durch die Fliegerwelt waberte, wurde heute mit der Veröffentlichung auf der Webseite des DAeC Gewissheit: http://www.daec.de/news-details/item/flieg-mit-mir-2/

JAR-Contra begrüßt die Klarstellung aus dem BMVBS. Diese war längst überfällig, gibt sie doch den Vereinen die Gewissheit, die noch junge Flugsaison wie geplant mit der gewohnten Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten.  Sowohl die AOPA als auch der Deutsche Aeroclub sind gut beraten, dass sie auch auf europäischer Ebene alles daran setzen, dass die Interpretation des BMVBS Bestand hat. Dabei sollte man  darauf achten, dass nicht unterschiedliche Interpretationen möglich sind.

Beide Verbände dürfen sich der Unterstützung  der fliegerischen  Öffentlichkeit seitens der professionell ausgebildeten Privatpiloten sicher sein.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 20. September 2013 um 09:22 Uhr
 
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Gastflüge mit Segelflugzeugen und TMG erlaubt

Wir haben nachgefragt. Eine Anfrage beim BMVBS wurde nun wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr ,Gastflug

ich beantworte Ihre Fragen zur Durchführung der Gastflüge wie folgt:
 

  1. Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 werden in Deutschland grundsätzlich seit dem 9. April 2013 angewandt. Es bestehen aber noch zahlreiche Übergangsregelungen (sogenannte Opt-out Regelungen) fort. Eine davon besagt, dass Deutschland die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zu Pilotenlizenzen für Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit, Luftschiffe, Ballone und Segelflugzeuge bis zum 8. April 2015 nicht anwendet. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie mit einer Lizenz nach nationalem Recht, im Umfang ihrer bisherigen Rechte, bis zum 8. April 2015 weiterfliegen dürfen. Dabei dürfen sie auch weiter nach nationalem Recht ausbilden und ggf. Gäste befördern in dem Umfang, in dem dieses bisher erlaubt war.
  2. Die Bedingungen für Reisemotorsegler sind im Wesentlichen identisch, solange der Reisemotorsegler in der Segelfluglizenz eingetragen ist. Privatpiloten ist die Beförderung von Gästen gegen Entgelt zunächst nicht mehr möglich, da hier das EU-Recht bereits seit dem 9. April 2013 anzuwenden ist.
  3. Nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Absatz FCL.205.S Buchstabe b) Nummer (2) ist dem Inhaber einer Segelfluglizenz auch nach der Umwandlung seiner Lizenz in eine Lizenz nach der EU-Verordnung die entgeltliche Beförderung von Gästen erlaubt. Allerdings werden hier derzeit weitere betriebliche Bestimmungen durch die EU-Kommission formuliert, die einem Passagier die Gewissheit geben, das sein Flug bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit genügen. Diese betrieblichen Regelungen werden in Kürze durch die EU-Kommission erlassen.
  4. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) präzisiert derzeit die Anforderungen an die Befähigung zur Beförderung von Passagieren im Rahmen der Umwandlung der Segelfluglizenzen. Sie werden sich hierzu zeitgerecht auf der Homepage des DAeC informieren können. Alternativ steht Ihnen das BMVBS im Rahmen einer erneuten Bürgeranfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

...

Ok, wir dürfen also weiter Gäste gegen Kostenbeteiligung mitnehmen. Aber Sorgen muss man sich um Punkt 3, Satz 2 machen:

Allerdings werden hier derzeit weitere betriebliche Bestimmungen durch die EU-Kommission formuliert, die einem Passagier die Gewissheit geben, das sein Flug bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich der Sicherheit genügen.

Hier muss der DAeC seine ganze Kompetenz zeigen, um den Bürokraten und Lobbyisten zu zeigen, dass es einen Unterschied zwischen Luftbussen und Boeings, die von Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einerseits und Segelflugzeugen und Motorseglern, die durch Luftsportvereine betrieben werden, gibt. Die einen leben von dem Geld, welches die Fluggäste bezahlen, die anderen betreiben Werbung, Nachbarschaftspflege, was auch immer und erheben einen kleinen Teil der Gesamtkosten als Gastfluggebühr.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Mai 2013 um 19:15 Uhr
 
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Ein Fall für den BundesdatenschutzbeauftragtenLogoDE

Nachdem bereits in den Jahren 2005/2006 seitens der medizinischen Abteilung des Luftfahrtbundesamtes personenbezogene Patientendaten gesammelt werden sollten, wurde vom Bundesdatenschutz  dieses Vorhaben entsprechend überprüft und dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechend geändert. Nun unternimmt man wohl wieder den Versuch und glaubt die Untersuchungsdaten von Privatpilotinnnen und Privatpiloten beim LBA ansiedeln zu können. Um diesem Vorhaben Nachdruck zu verleihen, wurde der Antrag mit folgendem
Text versehen:

"Einwilligung zur Weitergabe der Als Bonus bekommt er Frei Spiele und weitere Multiplikatoren. medizinischen Informationen: Hiermit willige ich in die Weitergabe sämtlicher Informationen des Berichtes und einzelner oder aller Anlagen an den flugmedizinischen Sachverständigen und ggf. den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde ein. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Unterlagen oder die elektronisch gespeicherten Daten für den Abschluss der medizinischen Beurteilung Verwendung finden und in den Besitz der Genehmigungsbehörde übergehen und dort unter der Maßgabe verbleiben, dass mir oder meinem Arzt entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften Zugang gewährt wird. Die ärztliche Schweigepflicht wird jederzeit gewährleistet.

---------------------------------------------
Datum
---------------------------------------------
Unterschrift "

http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/L5/L02_Antrag.html?nn=20294

Die Fliegerärzte sind wohl angewiesen, daruf hinzuweisen, dass ohne die Unterschrift ein Tauglichkeitszeugnis nicht erteilt wird.

Man sollte unter  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.  beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz nachfragen, inwieweit hier dem Datenschutzgesetz gemäß gehandelt wird.  Wie steht es um das Vertrauen Pilot(innnen) - Fliegerarzt?

Im Segelflugform http://forum.segelflug.de/showthread.php?t=4827 ist unter dem Themenbereich Lizenzen und Luftrecht ein entsprechendes Schreiben zu finden. Bitte nicht nur Copy&Paste, sondern im eigenen Stil umformulieren, damit es nicht nach Massenmail aussieht.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 25. April 2014 um 03:21 Uhr
 

CD - Der Initator von JAR-Contra ist verstorben

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Claus-Dieter Zink, der Vater der JAR-Contra-Bewegung ist nicht mehr unter uns.

Vor einiger Zeit hat er seine Freunde über seine Krankheit informiert und sich und die ihm nahe stehenden Personen auf seinen Tod vorbereitet.

Nachdem er im Jahr 2003 nach Einführung der JAR-FCL in eigener Sache erfahren musste, wie die Bürokratie der Behörden und manche Fliegerärzte ihre Position den Luftsportlern gegenüber ausnützen, hat er beschlossen, zusammen mit Gleichgesinnten dagegen anzugehen. Die Bewegung, die er zusammen mit einigen Freunden ins Leben gerufen hat, nannte sich JAR-Contra und er ist unbeirrt und entschlossen an ihrer Spitze gegen die vorgegangen, die in ihren Bürgern und Patienten nur Untergebene und Geldbringer gesehen haben.


Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. November 2010 um 22:34 Uhr Weiterlesen...
 

Was die Psychologen so zur ZÜP wissen

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Herr Dr. Diepgen hat in einem fachpsychologischen Gutachten einige interessante Aspekte zur ZÜP herausgearbeitet.

Die ZÜP bringt keine Sicherheit, das ist eigentlich allen bekannt. Dass das Risiko durch die ZÜP sogar vielleicht  noch vergrößert werden kann, ist ein Ergebnis aus dem psychologischen Gutachten des Dr. Diepgen. Er fordert - wenn schon ZÜP -  die Hinzuziehung eines Psychologen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, und stellt fest,  dass ein Verwaltungsbeamter ohne fundierte psychologische Kenntnisse nach Aktenlage keinesfalls befähigt ist, eine Prognose zur Zuverlässigkeit eines Menschen mit hinreichender Sicherheit abzugeben.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. August 2010 um 19:27 Uhr Weiterlesen...
 

Terrorgefahr durch GA nur sehr hypothetisch

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Die allgemeine Luftfahrt stellt keine ernste Bedrohung der Sicherheit dar.

Das ist das Ergebnis des aktuellen (May 2009) Report des amerikanischen Department of Homeland Security

In einer Analyse der möglichen Bedrohungen, die von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt ausgehen, heißt es u.a.:

"We determined that general aviation presents only limited and mostly hypothetical threats to security."

Deutsch: "Wir haben festgestellt dass die allgemeine Luftfahrt nur eine begrenzte und meist hypothetische Gefahr für die Sicherheit darstellt."

Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Juni 2009 um 13:11 Uhr Weiterlesen...
 

Auch die BGA findet die EASA Medical-Pläne überzogen

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Stöbert man etwas in den Kommentaren, die die British Gliding Association (BGA) zur NPA 2008-17 abzugeben beabsichtigt, findet man teilweise eine Meinung, die geradewegs von JAR Contra stammen könnte. Die Originale sind hier zu finden, insbesondere unter den Links "View BGA Comment".

Es folgen einige Auszüge aus den Kommentaren zu den erklärenden Anmerkungen (Explanatory Notes, NPA 2008-17a):

Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. Mai 2009 um 11:12 Uhr Weiterlesen...