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Nebenkrieg um die Lufthoheit

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15. Februar 2006: Die FAZ widmet sich umfassed unserem Thema. Deutsche Piloten werden im Inland in Stasi Manier bespitzelt, gedeckt durch ein fragwürdiges Gesetz, während in den USA, dem Land der Anschläge des 11.September, keine Überprüfungen für Einheimische gelten: Artikel in der FAZ

Auszug:

15. Februar 2006 Der Irrflug eines Motorseglers um die Hochhäuser der Frankfurter Innenstadt im Januar 2003 hat die private Fliegerei in den Blickpunkt der Sicherheitspolitik gerückt: Im Luftsicherheitsgesetz wurde die Zuverlässigkeitsüberprüfung, die vorher schon für das Personal der Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie für Mitarbeiter der Flugsicherung vorgeschrieben war, auf Piloten ausgeweitet, die ihre Flugzeuge nur zu privaten Zwecken nutzen.

Nach dem Luftsicherheitsgesetz, über das an diesem Mittwoch das Bundesverfassungsgericht entscheidet, darf die zuständige Luftsicherheitsbehörde Informationen über Pilotenanwärter beim Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder bei der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen einholen.

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. März 2007 um 12:41 Uhr