Ein 16 j?hriger will Segelfliegen. Er treibt reichlich Sport, ist handwerklich begabt und auch sonst in jeder Hinsicht an Leib und Seele gesund.
Mit einer Ausnahme: auf einem Auge schielt er leicht. Er ist aber so wenig behindert, dass die ?rzte von einer Korrektur immer abgeraten haben. Noch einmal: Fu?ball, Tischtennis, intensives Handwerken am Haus ist kein Problem. R?umliches Sehen und Koordinationsverm?gen ist hinreichend vorhanden.
Der Fliegerarzt schreibt ihn bei der Erstuntersuchung vorschriftsm??ig untauglich, der Ermessensspielraum ist Null.
Er er?ffnet ihm aber gleichzeitig, die Grenzwerte seien so ?berzogen, dass ihm mit h?chster Wahrscheinlichkeit eine Sondererlaubnis das Fliegen erm?glicht. Dem Antrag beim RP folgt schon nach wenigen Wochen die Einladung zum AMC. Von dort wird ihm, nat?rlich erst nach der vollst?ndigen Untersuchung, nach einigen weiteren Wochen v?llige Untauglichkeit attestiert. Die telefonische R?cksprache der online casino Eltern ergibt, dass der grenzwert hart ist. Das schielende Auge wird genau wie ein fehlendes Auge behandelt. Er ist und bleibt untauglich.
Der gleiche Arzt, versichert dem Vater aber im gleichen Telefonat, dass aus medizinischer Sicht nat?rlich ?berhaupt nichts gegen eine Flugtauglichkeit spreche. Der Junge m?ge nach ?sterreich gehen. Da ist das kein Problem.
Kosten: 460 EURO; die Rechnung vom Regierungspr?sidium (ca. 600 EUR) steht noch aus.
Die Beteiligten wissen, dass die Vorschriften Unsinn sind. Sie geben es sogar zu!
Es gibt nur einen Grund:
Die Beh?rden schaffen sich k?nstlich Aufgaben und sie lassen sich f?rstlich bezahlen.
Das passiert so nur im europ?isch harmonisierten Deutschland.
Diese Situation wurde vom Bundesministerium f?r Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ohne R?cksicht auf die Konsequenzen verordnet und vom Bundesrat beschlossen.
Wer tr?gt die Verantwortung? Oder ist das Absicht?
Armin
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