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Unsere Oberfliegerärzte auf der Suche nach der Ursache ...

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Es wurde schon viel diskutiert über die Ursachen, die zu der verfahrenen Situation der Flugtauglichkeit in der „Deutschen Version“ von JAR-FCL 3 geführt haben. Niemand scheint mehr mit der jetzigen Richtlinie zufrieden zu sein, geschweige denn sich mit dieser Lösung zu identifizieren.

Als erster wetterte Haiko Teegen bereits vor dem 1.5.2003 gegen die „Deutsche Lösung“. Der Fliegerarzt-Verband wandte sich dagegen. Einzelne Betroffene lernten auf die harte Weise, was Bürokratie an Zeit und Geld fressen kann, wenn sie nur stur ohne jegliche Notwendigkeit angewandt wird.
Jetzt distanzieren sich auch die Verantwortlichen von „Ihrem Werk“, indem sie die Schuld für die Misere den Alliierten, Hitler und anderen Mächten zuschieben. Aber hier ist die logische Kette, die Herr Dr. Wurster mit Bezug auf eine Diskussion seines Nachfolgers Dr. Kirklies auf der Fliegerarzttagung vom 18.06.05 in Fürstenfeldbruck in seinem „Aeromed Info“ Ausgabe Juni 2005 erklärt:

www.aeromedinfo.com

"... Die abschließende Diskussion mit Herrn Kollegen Kirklies vom Luftfahrt-Bundesamt erhöhte den Wachheitsgrad des Auditoriums noch einmal, denn all die Probleme, die seit der JAR-Einführung noch ungelöst oder unbefriedigend „gelöst“ sind, zeigten wieder einmal in aller Deutlichkeit, wie schwer es ist, ein internationales Vertragswerk in Deutschland einzuführen und umzusetzen. Hauptproblem ist der Föderalismus, auf den die Schöpfer des Vertragswerkes keine Rücksicht nahmen bzw. nehmen konnten. Die Angst der Alliierten, Deutschland könnte wieder einmal so ein Phänomen, wie Hitler hervorbringen, ließ sie den hierzulande bekannten Föderalismus einführen und durch eine zweite Kammer sichern. Die Föderalismus-Reform ist beim ersten Anlauf gescheitert. Aber das allgemein nachteilige Gefüge erfordert neue Ideen und Strukturen. Selbst nach einer Reform wird es in Deutschland immer schwierig bleiben, ein Vertragswerk umzusetzen, das für einen zentralistisch organisierten Staat konzipiert wurde. Insofern geht mancherlei Kritik am Luftfahrt-Bundesamt an die falsche Adresse. Dank unserer politischen Besonderheiten müssen wir uns eben anders und besser, vor allem effektiver organisieren. Und das fällt schwer, denn die Länderhoheit(en) bewirken eine ganz eigene Dynamik. . . ."

(Anmerkung aufgrund von Hinweisen: JAR-Contra distanziert sich von verfassungskritischen Äußerungen aus dem zitierten Artikel.)

Ist es den Betroffenen eigentlich nicht bekannt, dass die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung geführt wird. So steht es im Grundgesetz (GG Art 87d). Auch die §§ 31LuftVG und §24a LuftVZO unterliegen ebenfalls als Bundesrecht nicht der Disposition der Länder. Die Gesetzgebung hat alleine der Bund mit dem verantwortlichen Bundesverkehrsministerium für Verkehr Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) inne.

Den Ländern können zwar Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung übertragen (GG Art 87d (2) ) werden. Dies geschieht aber unter dem Grundsatz der „Auftragsverwaltung“. Mit Föderalismus hat diese „Auftragsverwaltung“ nichts gemein.

Das örtliche Regierungspräsidium oder Luftamt würde sicherlich gerne mit mehr Befugnissen auf die Bedürfnisse des Betroffenen eingehen. Aber gerade die zentralistische Organisation der deutschen Luftverkehrsverwaltung beim LBA als Behörde des BMVBW steht einer unbürokratischen Handhabung entgegen.

Fachlich beraten wurden die Ministerialbürokraten des BMVBW bei der Ausarbeitung der Gesetze durch die bekannten Herren im LBA (Dr. Wurster und Dr. Kirklies) unterstützt von Dr. Quast, dem Leiter des ACG in Stuttgart.

Im BMVBW wurden die Vorschläge der Verwaltungsmediziner aus dem LBA, aufgrund der fehlenden Sachkompetenz im eigenen Haus, praktisch nur noch abgenickt. Man ist dort allerdings heute nicht mehr gut auf diese "Beratung" zu sprechen.

Sollte die Staatsform in Deutschland eine Mitschuld an diesem weltweit einmaligen Missstand tragen, so ist es ausschließlich die Unfähigkeit sich gegen derartig wirtschaftsfeindlich und gleichzeitig günstlingswirtschaftsfreundlich angelegte Maßnahmen auf der Basis von Bundesgesetzen zu schützen.

Am besten vergleicht man einfach die „Europäische Lösung“ im Original-Text mit der „Deutschen Variante“: Übersetzungsfehler, Interpretationsmöglichkeiten, die ganz streng zu Lasten des jeweiligen Betroffenen ausgelegt werden. Die absolute Aktengläubigkeit der Verwaltungsärzte, die Gutachten erstellen, ohne je den Betroffenen zu Gesicht bekommen zu haben, die Widersprüche, in die sich Dr. Kirklies in seine diversen Anordnungen, Antworten zu Anfragen und Interpretationen verstrickt hat, die zeitlichen Abläufe, mit denen die Piloten unverhältnismäßig lange am Boden festgehalten wurden, z.B. durch das AMC Germany, Ämterhäufung von Spezialisten (Dr. Quast war Vorsitzender des Fliegerarztverbandes, Berater des Verkehrsministerium und des LBA, Gründer und jetziger Leiter des AMC Germany und Vorsitzender des Hartmannbundes BW und Mitglied im Bundesvorstand.)

Das scheinen uns die wahren Gründe zu sein. Ein paar Personen haben im Namen einer Europäischen Lösung eine Deutsche „Filz“-lösung geschaffen, die auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nicht mehr überblickt hat. Immer werden nur vier Namen mit der „Deutschen JAR FCL 3" in Verbindung gebracht werden: Dr. Wurster, Dr. Kirklies, Dr. Wittmann, und Dr. Quast.
Ob Hitler und die Alliierten auch daran beteiligt waren scheint uns dabei recht unwahrscheinlich. Zusammenhänge sind uns in dieser Richtung nicht aufgefallen.

Unsere beamteten Verwaltungsmediziner haben auf das Grundgesetz geschworen. Mit der Schuldzuweisung hinsichtlich unseres Staatssystems, in einer vollkommen aus dem Zusammenhang gerissenen Sachlage, stellt sich die Frage nach der Tragbarkeit als Pensionär und Beamter. Wollten sie doch mit der Verunglimpfung eines der Eckpfeiler unseres Verfassungsgrundsatzes (StGB § 90b) die eigene Unfähigkeit und das nicht uneigennützige Streben vertuschen. Dürfen unsere Ministerialbürokraten diese Personen noch stützen?

Resümierend müssen wir feststellen, dass der verantwortliche Leiter des Referats Flugmedizin hier eine der am wenigsten intelligenten und unhaltbarsten Stellungnahmen seines Wirkens abgegeben hat. Es handelt sich dabei um eine ungeheuerliche Verkehrung der Tatsachen. Es ist Betroffenen nicht weiter zuzumuten einer derartigen Personengruppe persönliche Daten der besonderen Art anvertrauen zu müssen. Wir drängen auf rasche und unbürokratische Abhilfe.

Jegliche Kritik an der deutschen Umsetzung von JAR-FCL 3 ist bei den Verwaltungsfliegerärzten im LBA an der richtigen Adresse!

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. März 2007 um 12:49 Uhr