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Verlust der Tauglichkeit JAR-FCL 3.040

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Zitate JAR-FCL 3.040 deutsch: (jeweils kursiv)

(b) Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses darf nur dann [..] Medikamente einnehmen oder sich einer andersartigen Behandlung unterziehen, wenn er absolut sicher ist, dass das betreffende Arzneimittel oder die Behandlung ihn in der sicheren Ausübung seiner Tätigkeiten nicht beeinträchtigt.

Einem medizinischen Laien werden keine Versicherung und kein Gericht den Sachverstand zubilligen, die pharmakologischen Wirkungen von Medikamenten zweifelsfrei zu kennen. Selbst bei der Einnahme von ASS (Aspirin) kann es zu schweren Blutungen im Verdauungstrakt kommen. In jedem Falle einer Medikamenteneinnahme ist bei Befolgung dieses Paragraphen erforderlich, den Rat eines Fliegerarztes einzuholen. Absolut sicher kann der allerdings auch nicht sein.

(c) Der Inhaber hat unverzüglich die Weisung [..] eines flugmedizischen Sachverständigen einzuholen: [..]
(2) nach einem chirurgischen Eingriff oder einer invasiven Maßnahme

Es ist anzunehmen, dass hier das Risiko einer Infektion mit einer beeinträchtigenden Entzündung oder einer Schädigung des Organismus minimiert werden soll. Dieses Risiko besteht möglicherweise auch bei einer Zahnreinigung beim Zahnarzt oder bei Gabe einer Spritze und nicht zuletzt bei einer unkontrollierten blutenden Verletzung im Haushalt. Aufwand und Kosten eines Besuchs beim Fliegerarzt bei jeder Bagatellverletzung sind kaum zumutbar.

(4) wenn das ständige Tragen einer korrigierenden Sehhilfeerforderlich wird.

Der Augenarzt stellt beispielsweise fest, dass ein Patient eine Brille mit einer Stärke von einer Dioptrie benötigt, um 100 % Sehfähigkeit wiederherzustellen. Nun wird gefordert, dass der Patient vor dem nächsten Flug zum Fliegerarzt geht und dort die Sehfähigkeit bestätigen lässt. Im Zweifelsfall wird man von dort wieder zum Augenarzt zurückverwiesen.

Übrigens: Jeder Arztbesuch im Zusammenhang mit der flugmedizinischen Tauglichkeit wird mit dem Patienten wie eine Privatbehandlung abgerechnet, allerdings bekommt er das Geld nicht von einer Krankenkasse zurück.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 09. März 2005 um 23:21 Uhr