
Wie uns ja mittlerweile bekannt ist, gibt es die 98 Auschlußkriterien, die sofort fluguntauglich machen. Flugtauglichkeit kann dann nur auf dem Wege eines Sondergutachtens erlangt werden. Bei Erstbewerbern fällt das in die Zuständigkeit des LBA, bei Scheininhabern sind die RP oder Luftämter zuständig.
Nach Abschluß des Verfahrens erhält der Bewerber dann sein Medical und stellt erstaunt fest, daß es auf den Tag der ersten Untersuchung rückdatiert ist. Dies gilt für RP/Luftamt und trotz anders lautender Gerüchte auch für das LBA.