Aus Übungsflug wird Schulflug und mehr...
Man hatte eine gute Idee: Es macht Sinn, wenn man Piloten ab und zu mit einem Fluglehrer fliegen lässt. Es schleichen sich doch Gewohnheiten und Unsauberkeiten ein und da ist es gut, wenn ein "neutraler" Beobachter darauf aufmerksam macht. Das Ganze nannte sich "Übungsflug" und wurde für Motorflieger (vom TMG bis zur Echo-Klasse) alle zwei Jahre verplichtend. Eine Stunde sollte der Flug mindestens dauern und Lehrer und der betroffene Pilot sollten vor dem Flug die Dinge besprechen, die aus beider Sicht wert sind, geübt zu werden. Der Pilot sollte nach dem Flug ein gutes Gefühl haben und wissen, worauf er in bestimmten Situationen zu beachten hat und wie er am Besten damit umgeht.
Mit den neuen EASA-Lizenzen wurde der "Übungsflug" in "Schulflug" umbenannt. Ändert sich ja nix, wie das Ding heißt ist ja eigentlich egal...
Aber: Die Luftämter geben den Lehrern, die diese Schulflüge durchführen nun Bewertungsbögen in die Hand, in denen diese die "Skills" der Piloten bestätigen müssen. Diese Bewertungsbögen müssen an das Luftamt übermittelt werden! Ist das Datenschutz? Wo hat der Pilot sein Einverständnis für diese Datenübermittlung gegeben?
Da gibt es nun Lehrer, die handhaben das sehr pragmatisch. Die sehen sich den Piloten an, beobachten, wie er fliegt und gehen auf dessen Wünsche ein. Wenn dann alles passt, spielt das Papier keine große Rolle mehr. Daneben gibt es aber auch die Fluglehrer, die die Sache "ernst nehmen" und da wird aus dem ehemaligen Übungsflug plötzlich ein Prüfungsflug. Durchfallquoten von 30% sollen bei einzelnen Fluglehrern durchaus normal sein.
Nun gut - manm kann sich den Fluglehrer ja aussuchen. Aber das Ganze geht dann doch weit am ursprünglich beabsichtigten Ziel vorbei. Ziel sollte sein, dass die Sicherheit erhöht wird. Die neuen "Schulflüge", die eigentlich "Prüfungsflüge" sind, verführen aber dazu, dass man sich den Lehrer nach dem Motto "bei wem muss ich mich am wenigsten anstrengen" aussucht.
... und - was machen nun die Luftaufsichtsbehörden mit den Bewertungsbögen? Erwartet uns da demnächst eine neue "Verwaltungsgebühr"?
Das Ganze ist wieder mal ein Beispiel, wie Behörden völlig praxisfremd Regelungen - teilweise durch die Hintertür - einführen. Es geht nicht darum, die Sicherheit des Luftverkehrs zu verbessern. Es geht darum, möglichst restriktiv mit den "Untertanen" umzugehen. "Es wäre doch gelacht, wenn man die Hobbyflieger nicht vom Himmel weg bekäme..:".
Deshalb:
- Keine Bewertungsbögen,
- keine Mitsprache der Luftaufsichtsbehörden bei diesen Flügen
- und keine Übersendung dieser Bögen an die Luftaufsichtsbehörden!
Wenn der Fluglehrer sein ok gibt, war's das! -brb-
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 02. März 2018 um 13:55 Uhr
Europäische Lizenzen - ist ZÜP zulässig?
"We are not aware of the reasons for Germany to apply additional requirements and how they are applied. We will therefore write to the German authorities to obtain more information on this situation." - in Deutsch: "Wir kennen die Gründe nicht, warum Deutschland zusätzliche Bedingungen schafft und wie dise festgesetzt sind. Wir werden deshalb die deutschen Behörden anschreiben um mehr Informationen über die Situation zu erhalten".
Dieses Zitat aus einem Antwortschreiben der Europäischen Kommission weckt Hoffnungen.
Worum ging es?
In einem Schreiben an die Europäische Kommission hat einer unserer Mitstreiter angefragt, wie es sich mit europäischem Recht vereinbaren lässt, dass in Deutschland zusätzliche Bedingungen für den Erwerb einer Privatpilotenlizenz erforderlich sind. Europäische Lizenzen wurden geschaffen, um einheitliche Kriterien in Europa zu schaffen; tatsächlich müssen nach der Auffassung der deutschen Behörden jedoch deutsche Piloten in Deutschland eine Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen, ohne die sie kene Pilotenlizenz bekommen können. Somit gibt es keine gleichen Bedingungen in Europa.
Tatsächlich sieht die Europäische Kommission offensichtlich keinen Grund, Bedingungen für den Erwerb von Pilotenlizenzen in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich festzulegen.
Hier das Schreiben der Kommission in vollem Wortlaut:
Aviation security requirements for issuance of pilot licences in Germany
online casino 1.3em;">Dear Mr ....
We are writing in response to your e-mail to the Cabinet of Commissioner Kallas on 29 August in which you raise questions of the legality of §7of the German Aviation Security Act. According to you, this paragraph imposes a requirement for a successful background check before the German authorities may issue a pilot licence.
Regulation (EU) No 1178/2011 harmonises requirements for issuing Part-FCL pilot licences in the EU. We are not aware of the reasons for Germany to apply additional requirements and how they are applied. We will therefore write to the German authorities to obtain more information on this situation.
We will contact you again once we have received a response from the German authorities.
Kind regards
Filip Cornelis
Head of Unit
European Commission Directorate-General for Mobility and Transport
Aviation Safety
Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. Januar 2016 um 04:02 Uhr
Was die Psychologen so zur ZÜP wissen
Herr Dr. Diepgen hat in einem fachpsychologischen Gutachten einige interessante Aspekte zur ZÜP herausgearbeitet.Die ZÜP bringt keine Sicherheit, das ist eigentlich allen bekannt. Dass das Risiko durch die ZÜP sogar vielleicht noch vergrößert werden kann, ist ein Ergebnis aus dem psychologischen Gutachten des Dr. Diepgen. Er fordert - wenn schon ZÜP - die Hinzuziehung eines Psychologen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, und stellt fest, dass ein Verwaltungsbeamter ohne fundierte psychologische Kenntnisse nach Aktenlage keinesfalls befähigt ist, eine Prognose zur Zuverlässigkeit eines Menschen mit hinreichender Sicherheit abzugeben.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. August 2010 um 19:27 Uhr
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Terrorgefahr durch GA nur sehr hypothetisch
Die allgemeine Luftfahrt stellt keine ernste Bedrohung der Sicherheit dar. Das ist das Ergebnis des aktuellen (May 2009) Report des amerikanischen Department of Homeland Security In einer Analyse der möglichen Bedrohungen, die von Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt ausgehen, heißt es u.a.: "We determined that general aviation presents only limited and mostly hypothetical threats to security." Deutsch: "Wir haben festgestellt dass die allgemeine Luftfahrt nur eine begrenzte und meist hypothetische Gefahr für die Sicherheit darstellt."
Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Juni 2009 um 13:11 Uhr
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ZÜP war zu keinem Zeitpunkt eine EU Forderung
Eine jüngst eingegangene Nachricht aus Brüssel ist eine Klatsche für alle Politiker, die uns bisher mit dem Standardsatz abgebügelt hatten, es handle sich bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung um die Umsetzung der "Verordnung Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002".
Nicht nur, dass in der Verordnung selbst schon der Hinweis erfolgt, dass die Anwendung gemeinsamer Grundnormen für kleine Flughäfen (und damit erst recht Sportflugplätze) unverhältnismäßig sein könnte, jetzt erreicht uns auch eine Meinung der Kommission:
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 24. April 2009 um 11:48 Uhr
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Unzuverlässig wegen 36 EUR
36 nicht bezahlt = Unzuverlässig = Lizenzwiderruf !!!
Folgendes Schreiben, von der AOPA veröffentlicht,
bedarf unseres Kommentars. Mancher der ca. 50 Empfänger erinnerten sich an Zeiten der DDR Stasi, offenbar hat die Behörde deren Methoden assimiliert.
Konrad Vogeler hat bereits seine Hausaufgaben gemacht, und nachfolgendes Schreiben verfasst. Jeder, der nicht
mit dieser Maßnahme der Behörde in Brandenburg einverstanden ist, möge es dieser ebenfalls schriftlich mitteilen. Ab Besten mit einer Kopie
an alle Abgeordneten im Lande.
Es ist nicht zu glauben: Mit
diesem Schreiben
treibt die Luftsicherheitsbehörde für Berlin und Brandenburg die
ZÜP-Gebühren ein. Wer von uns Piloten jetzt noch glaubt, er habe nichts
zu befürchten, er habe eine reine Weste, er habe kein Problem, sich
überprüfen zu lassen, nur dürfe es nichts kosten, sollte endlich aufwachen.
Ein Pilot, der sich hat züppen lassen (müssen), hatte die Rechnung nicht
sofort bezahlt. Er hatte sie allerdings dann doch noch vier Tage vor
Versand dieses Schreibens, ohne gemahnt worden zu sein, bezahlt. Der
Pilot ist sei fast zwei Jahrzehnten untadeliger ATPL-Pilot, nicht
vorbestraft, ohne Punkte in Flensburg.
Dieser Staat kennt keinen Anstand mehr.
Erpressbar und unzuverlässig ist somit jeder, der z. B. Schulden für ein
Häuschen hat?
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Oktober 2008 um 18:43 Uhr
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Stell Dir vor es ist ZÜP .. .. ..
Zuletzt aktualisiert am Montag, 07. Oktober 2013 um 10:22 Uhr
Presseinformation des Verwaltungsgerichts Darmstadt
Am 28. Juni gab das Verwaltungsgericht eine Pressemitteilung heraus, aus der die Gründe ersichtlich sind, die zur Überweisung des Verwaltungsverfahrens von Torsten Jahn und Volker Polhaus zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe führten.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Oktober 2008 um 18:48 Uhr
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ZÜP im freien Fall: Jetzt entscheidet Karlsruhe
Die sogenannte "Zuverlässigkeitsüberprüfung" (ZÜP), eine Terroristen-Rasterfahndung gegen Piloten ohne jeden Anlass, durchgepeitscht ohne Bundesratzustimmung, und mehr als offensichtlich VERFASSUNGSWIDRIG, erreicht in diesen Tagen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Anlass gab die große Kammer des Verwaltungsgerichtes in Darmstadt, das die schon lange von den Pilotinnen und Piloten angestrebte Überprüfung des Paragraphen 7 LuftSig i.V.m. § 4 Abs.1 Ziff.3, Abs. 3 LuftVG einleitete.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. Oktober 2007 um 13:57 Uhr
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Bundesdatenschutzbeauftragter übernimmt Forderungen von JAR-Contra
In seinem Jahresbericht hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, scharf die derzeitigen Tendenzen kritisiert, dass seitens der Politik in unserem Land unter dem Deckmantel des Schutzes vor Terror immer neue Regelungen geschaffen werden, die die Bürgerrechte immer weiter einschränken.
Dabei fordert er genau die Punkte ein, die JAR-Contra seit mehr als 2 Jahren anmahnt.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, 24. November 2007 um 15:55 Uhr
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