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LuftSiG (Deutschland) und TSA in den USA

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Eigentlich ist uns das ja alles nur von den USA aufgezwungen worden. Das wollen uns einige Stellen weismachen, die den politischen Willen vertreten. Dann gucken wir doch einmal hin, was in den USA los ist:

Keine Frage, der 11. September hat den Lauf der Geschichte und die Luftfahrt insbesondere, stark beeinflusst. Es ist nun in aller Deutlichkeit zu beobachten und direkt zu spüren. Nach zwei Jahren ohne gravierende Folgen für den Lizenzerwerb in den USA tauchten im Oktober 2004 schlagartig neue Begriffe auf. Man hörte plötzlich von ’background checks’ und ’screenings’ unter dem Dach einer neuen Behörde, der TSA.

In Deutschland, mit dem irren Motorseglerpiloten von Frankfurt als Alibi und den Septemberereignisse in den USA, tauchte analog ein neues Gesetzeswerk, das LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) auf. Auch dieses greift direkt in die Fragen des Lizenzerwerbs und –erhalts für Privatpiloten ein. Wir wollen deshalb einen vergleichenden Blick auf die augenblickliche Situation eines Anwärters oder Inhabers einer Privatpilotenlizenz in den USA und in Deutschland werfen.

Situation USA:

Es ist eine Menge diskutiert worden. Die Absicht war auch in den USA, rigorose Überwachungspraktiken einzuführen und insbesondere Ausländer an die ganz kurze Leine zu legen. Das ist aber nur diskutiert worden. Die AOPA hat über Politiker und vor allen Dingen durch Mobilisierung der Bürger dafür gesorgt, dass dieses Gesetz praktikabel und vor allen Dingen nachvollziehbar wurde.

Die Regeln sind in den USA heute ganz einfach:

Egal für welchen Flugzeugtyp, egal für welches Rating, Privatpiloten mit US Staatsbürgerschaft werden nicht sicherheitsüberprüft. Punkt!

Ausländer werden einer Überprüfung unterzogen, wenn sie eine zusätzliche Fähigkeit erwerben wollen, die sie noch nicht haben.

Für dieses einfache Verfahren gibt es mehrer Gründe:

1. Es muss irgendwie damit zusammenhängen, dass die amerikanische Regierung den Unterschied zwischen einer B777 und einer C172 kennt, oder doch wenigstens fähige Berater hat.

2. Vielleicht traut diese große Demokratie ihren Bürgern auch einfach grundsätzlich solange über den Weg, wie diese nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen.

3. Es wird anerkannt, dass ein Ausländer mit ausländischer Lizenz auch in den USA unerkannt ein Flugzeug entwenden kann. Dann wird die Sicherheit nicht dadurch erhöht, dass 99,9999% der zuverlässigen Ausländer überprüft und abgeschreckt werden.

Zusammenfassend, halten wir also fest, dass heute die Sicherheitsüberprüfung 1.) nur für Ausländer und
2.) für Ausländer auch nur EINMALIG beim Ersterwerb der Lizenz, des Instrumenten Ratings oder der Mehrmot-Berechtigung erforderlich ist, danach nie wieder, wobei
3.) der Erwerb einer Lizenz fuer Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballone und Luftschiffe ohnehin ausgenommen ist, da diese keine Gefahr darstellen.

Ein Deutscher mit 20 Jahre altem US-PPL wird nicht überprüft. Ein Deutscher mit deutschem PPL bekommt den ohne Überprüfung umgeschrieben. Er lernt ja nichts Neues.

That's it! So einfach kann das sein!

Situation Deutschland April 2005:

Das Luftsicherheitsgesetz ist seit 3 Monaten in Kraft.
Sicher ist, dass laut LuftSiG alle Motor-, Motorsegler- und Helikopterpiloten sich nun einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen. Alle, nicht nur Scheinerwerber und nicht nur Ausländer. Jeder, der eine deutsche Pilotenlizenz erwerben oder behalten will, muss einen Antrag auf Überprüfung stellen.

Damit reagiert unsere liberale Regierung angeblich auf die Ereignisse in Frankfurt am Main.

Fakt ist, Privatpilotenlizenzen werden in den USA prinzipiell unbefristet ausgestellt. In Deutschland hingegen, wird der PPL nach JAR-FCL alle 5 Jahre erneut ausgestellt. Auch die Berechtigung zum Fliegen von Motorseglern (egal ob in der Segelfluglizenz oder als TMG-Berechtigung im JAR-PPL) ist zeitlich befristet. Somit kann man die Sicherheitsüberprüfung also in regelmäßigen Intervallen ansetzen. In NRW und Brandenburg deuten sich schon Zeiträume von 12 Monaten bis zur Wiederholung an. Es wird sich zeigen, wie hoch die Gebühren für die Sicherheitsüberprüfung ausfallen. Die Spanne der genannten Kosten reicht inzwischen von 25,- bis über 100,- Euro pro Überprüfung.

Fakt ist weiterhin, dass im Unterschied zu den USA in Deutschland zunächst die eigene Bevölkerung ohne nachvollziehbaren Anlass unter Generalverdacht gestellt wird.
Schlimmer noch, mit einer Lizenz aus dem Ausland können wir in Deutschland auch ohne Sicherheitsüberprüfung fliegen. Der Dumme ist also, wie immer in diesem Land, der mit dem deutschen Pass und der deutschen Lizenz. Sicher ist außerdem, dass die Sicherheitsüberprüfung in Deutschland regelmäßig fällig sein wird. Schließlich braucht dieser Staat regelmäßige Einnahmen. Mit Frankfurt oder New York hat das nichts zu tun.

Dieser Vergleich des Vorgehens in den USA und in Deutschland zeigt in aller Deutlichkeit: Die Behauptung, dass LuftSiG sei uns quasi durch den großen Verbündeten jenseits des Atlantik aufgezwungen worden, ist schlichtweg falsch, feige und die USA diffamierend.
Es werden die Terroranschläge in New York und der Schwachkopf in Frankfurt bewusst instrumentalisiert, um das Ausmaß der Überwachung zu rechtfertigen.

Aber was haben wir eigentlich erwartet?

Die falschen Übersetzungen und Interpretationen von JAR FCL 3 haben uns die gleichen Herren aus den Ministerien auch als europäische, von aussen aufgezwungene Notwendigkeit verkauft. Und unsere Funktionäre haben auch das ohne Nachdenken geglaubt und weiterverbreitet.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 29. Januar 2006 um 23:23 Uhr