Im Rahmen einer Korrespondenz zwischen JAR-Contra-Gründer Dr. Claus-Dieter Zink und Frau Schöpf stellte diese klar, dass sie mit dem TÜV-ZÜP-Vergleich lediglich einen bildhaften Vergleich anstellen wollte, um aufzuzeigen, was sich der Verfasser des Luftsicherheitsgesetztes dabei gedacht hat. Nach Meinung von JC offenbar nicht viel mehr, als beim Schiessbefehl; diesen hat das BVerfG kürzlich, da ebenfalls verfassungswidrig, für nichtig erklärt.
Während des Mailwechsels kam weiterhin zu Tage, dass BW davon absieht, Sofortvollzug anzuwenden. Auch nimmt Frau Schöpf kein Blatt vor den Mund, wenn es darum geht, betroffenen Piloten den Rechtsweg nahezulegen, vor allem vor dem Hintergrund, dass schon mehrfach klagende Piloten vor Verwaltungsgerichten mit Hilfe der AOPA Germany e.V. erfolgreich waren.
Trotz des fragwürdigen Zustandekommens des LuftSiG muss man anerkennen, dass dieses nach demokratischen Maßstäben zustandegekommen ist. Ein somit geltendes Recht stünde bei Behörden nicht zur Disposition, man müsse es lediglich anwenden, so Schöpf weiter.
Jedoch aufgrund der an CDZ gemachten Äußerungen bzgl. der Vorgehensweise gegenüber Piloten, die die ZÜP nicht beantragen (kein Sofortvollzug!!!), kann man zu folgendem Schluss gelangen:
Es freut uns ungemein, in baden-württembergischen Behörden mehr Partner als Gegner zu sehen!
JC sagt DANKE!
-Kuno-
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