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ZÜP im freien Fall: Jetzt entscheidet Karlsruhe

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Image Die sogenannte "Zuverlässigkeitsüberprüfung" (ZÜP), eine Terroristen-Rasterfahndung gegen Piloten ohne jeden Anlass, durchgepeitscht ohne Bundesratzustimmung, und mehr als offensichtlich VERFASSUNGSWIDRIG, erreicht in diesen Tagen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Anlass gab die große Kammer des Verwaltungsgerichtes in Darmstadt, das die schon lange von den Pilotinnen und Piloten angestrebte Überprüfung des Paragraphen 7 LuftSig i.V.m. § 4 Abs.1 Ziff.3, Abs. 3 LuftVG einleitete.



WENN in unserer Republik der Rechtssataat noch funktioniert, dann hat dieser Generalverdacht und die daraus abgeleitete Antragspflicht ohne begründeten Anfangsverdacht, die völlig überzogene Aufnahme der Piloten in sämtliche Verbrecherkarteien bei BND, MAD, BKA und weiteren Behörden des Landes, die Nachberichtspflicht, dann haben die Auskünfte beim Arbeitsgeber, kurz, die völlig unsinnige Definitionen von Zuverlässigkeit im Sinne von Terrorgefahr, keinerlei Platz! Daher die gute Nachricht, die ZÜP ist nach dem Kampfjetmedical jetzt im freien Fall.

Im Termin am 27.06.2007 zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Az.: 5 E 1854/06(3) und einem weiteren ZÜP-Verfahren eines anderen Piloten ist endlich der Durchbruch gelungen. Die klagenden Piloten Torsten Jahn und Volker Polhaus wurden durch Rechtsanwältin Sybille Glässing-Deis und von RA Gerd Hollstein vertreten. Finanzielle und moralische Unterstützung erhielten die Klagenden vom hessischen Luftsportbund. Nach umfassendster Erörterung aller rechtlichen, politischen und persönlichen, sowie luftrechtlichen Besonderheiten zog sich das Gericht zunächst zur Beratung zurück.

Das Ergebnis: Das Verfahren wird ausgesetzt, das Bundesverfassungsgericht wird direkt ohne weitere Instanzen zur Prüfung der Frage, ob § 7 LuftSiG i.V.m. § 4 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 3 LuftVG verfassungsgemäß zustande gekommen ist, angerufen.

Die ZÜP hat damit Ihre bisher größte Niederlage erlitten und wirkt als Ohrfeige für die vom Terrorwahn gesteuerte Regierung unserer Tage, welche auf Totalüberwachung und sinnlosen Generalverdacht setzt. Die Regierung, die sich kaum mehr darum schert, dass es in Deutschland (noch) eine Verfassung gibt.

Die Richterschaft war ausgesprochen gut vorbereitet und der Vortrag von Klage und Erwiderung äußerst ausführlich, präzise und korrekt. Auf die Frage der Richterschaft, wie viele Piloten angeschrieben wurden, wurde von den Regierungsvertretern die Zahl von 2500 Piloten genannt. Auf die Frage, wie viele Piloten verweigert hätten, die ZÜP zu beantragen, wurde die Zahl von 10 genannt. Auf die Frage, wie viele Piloten als unzuverlässig eingestuft werden mussten, war die Antwort der Regierungsvertreter, dass sich außer bei den 10 Verweigerern kein einziger Verdacht ergeben habe. Dabei wären diese 10 Piloten nur deshalb verdächtig, weil sie den Antrag auf Überprüfung verweigert hätten.

Dass mehr als 100 Piloten, anstatt zu verweigern, einfach "ausgeflaggt" haben, also in Deutschland mit der Lizenz eines anderen Landes fliegen, wurde dabei noch gar nicht erwähnt. Diese Piloten, die einfach den Schein in einem anderen Land gemacht haben, um die Sinnlosigkeit des Systems ZÜP deutlich aufzuzeigen, setzten mit diesen Aktionen auch deutliche Zeichen im Sinne unserer Bewegung.

Allein daran erkennt man die Nutzlosigkeit dieses Verfahrens. Unsere Regierungsvertreter sind auf Terroristensuche unter harmlose Hobbyflieger gegangen. Die überzogenen Maßnahmen richten sich gegen das eigene Volk.

Einer der Regierungsvertreter hat außerdem zum Ausdruck gebracht "Ich habe vor jedem Piloten Hochachtung, der die ZÜP verweigert".

Ebenfalls zur Sprache kam, dass es in Deutschland etwa 45.000 betroffene Piloten gibt, von denen rund 95 % unter dem Eindruck der behördlichen Androhungen (Widerruf der Lizenz, Zwangsgeld, Ruhendstellung der Lizenz) den Antrag gestellt haben, um ihre Lizenz nicht zu verlieren. Dies teilweise unter Protest und obwohl alle diese rüde Vorgehensweise der Behörden und vor allem völlig sinnlose Praxis entschieden ablehnen.

 

 

Links:

Diskussion auf streckenflug.at

Lust am Leben-Freude am Fliegen

 

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 13. Oktober 2007 um 13:57 Uhr