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ZÜP war zu keinem Zeitpunkt eine EU Forderung

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Eine jüngst eingegangene Nachricht aus Brüssel ist eine Klatsche für alle Politiker, die uns bisher mit dem Standardsatz abgebügelt hatten, es handle sich bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung um die Umsetzung der "Verordnung Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002".

Nicht nur, dass in der Verordnung selbst schon der Hinweis erfolgt, dass die Anwendung gemeinsamer Grundnormen für kleine Flughäfen (und damit erst recht Sportflugplätze) unverhältnismäßig sein könnte, jetzt erreicht uns auch eine Meinung der Kommission:


Die Email des Herrn Seebohm

Eckard Seebohm, das ist niemand Geringeres als der Leiter des EU-Referats für Luftsicherheit im Luftverkehr. Wenn es eine europäische ZÜP geben würde, wäre er dafür zuständig.

Noch einmal zum Mitschreiben: "Jede Form von Begründung der Regeln durch deutsche Behörden mit dem Hinweis auf EU Vorgaben wäre nicht korrekt. Die deutsche Regierung hat bei den Verhandlungen über eine neue Rahmenverordnung Luftsicherheit darauf gedrängt, dass eine Anforderung, für Privatpiloten einen obligatorischen Backgroundcheck (Zuverlässigkeitsüberprüfung) vorzusehen, hinzugefügt wird. Dieses Ansinnen fand aber keine Unterstützung bei den übrigen Mitgliedsländern."

Es ist eindeutig: Die entsprechenden Regeln im deutschen Luftsicherheitsgesetz bewegen sich außerhalb dessen, was durch EU Recht geregelt wird. Genau wie bei der Einührung des Kampfjetmedicals JAR-FCL 3 für Segelflieger, bei dem das Triumvirat Wurster/Kirklies/Quast gepaart mit der Protektion durch Dr. Wittmann, dem damaligen Referatsleiter im BMVBS, versucht hat, dies als europäische Regelung zu verkaufen.

Es sei die Frage erlaubt, was unsere deutschen Behörden immer wieder dazu treibt, europäische Vorschriften zum Nachteil ihrer eigenen Bürger zu verändern.

 

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 24. April 2009 um 11:48 Uhr