
Seit Mitte Januar ist das neue Luftsischerheitsgesetz gültig. Am 02.02.2005 gab es in NRW präzisierende Verordnungen, nach denen ab sofort alle Motorpiloten gegroundet sind, welche keine erfolgreiche Sicheheitsüberprüfung nachweisen können. Offenbar sind aber die Länderbehörden hier über das Ziel hinausgeschossen.
Ab 2.2.05 musste in NRW ohne Übergangsfristen, jeder Motorflieger und Motorseglerpilot auf eigenen Antrag an das Dezeranat 59 (Luftverkehr) einen Nachweis führen müssen, dass er den Anforderungen an die Zuverlässigkeit genügt, sonst ist die Lizenz ungültig. Die Bearbeitungszeit beträge 4 Wochen.
Die Kriterien nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes für die Zuverlässigkeit lassen befürchten, dass Übertretungen im Straßenverkehr oder jahrzehntelang zurückliegende Auffälligkeiten herangezogen werden könnten. Fest steht, daß Auskünfte beim Bundesregister und BND eingeholt werden. Dies lässt vermuten, daß nicht nur Vorstrafen Probleme bereiten können, sondern auch z.B. Reisen nach Nahost, sowie Kontakte zu Ländern, in denen Terroisten ausgebildet werden. Es gibt Schätzungen daß demnach tausende Piloten betroffen sind, und möglicherweise Ihre Lizenz abgeben müssen.
Ähnlich dem Medical soll also zusätzlich eine jährliche Zuverlässigkeitsüberprüfung stattfinden. Dies wird selbstverständlich mit weiteren Kosten für die betroffenen Fliegerkameraden verbunden sein, von 115.- bis 125.- EUR war die Rede.
Dieses Mal allerdings sind die Segelflieger und UL\s primär vom erneuten Tritt aufs Kostengas ausgenommen, die Frage stellt sich allerdings, wer uns Morgen noch schleppen kann. Zum Redaktionsschluss kam die Meldung herein, die AOPA hat interveniert, die Durchführung in dieser Form sei in NRW vom Tisch, es ist jedoch anzunehmen, daß nach Überarbeitung der Verordnungen eine Durchführung kommen wird, d.h. es ist zu befürchten daß sich die Fliegerei wieder einmal verteuert, bzw. für viele Piloten ein Ende findet.
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