
Achtung, auch alle sind betroffen!
Bitte beteiligt euch ALLE an der Petitition gegen das Luftsicherheitsgesetz. Wir brauchen jede Unterschrift! Es geht ganz einfach:
Ihr könnt die Petition hier runterladen, ausdrucken, unterschreiben und absenden.
Die unterschriebene Petition kann entweder mit der Post oder per Fax geschickt werden. Emails werden nicht gezählt. Doppelseitiger Ausdruck, oder Verkleben ist laut Petitionsausschuss nicht nötig, die Titelzeile der Unterschriftenliste zeigt die Zusammengehörigkeit zur Petition. Also einfach als zwei Blatt versenden.
Zuverlässigkeitsüberprüfung nun in allen Bundesländern. Wer in Kontakt mit dem RP tritt wird gezüpt!
Formular Baden-Württemberg
Formular Bayern (Luftamt Nordbayern)
Formular Bayern (Luftamt Südbayern)
Formular Berlin
Formular Brandenburg
Formular Bremen
Formular Bremen (für Flugschüler)
Formular Hamburg
Formular Hessen
Formular Niedersachsen (Oldenburg)
Formular Niedersachsen (Wolfenbüttel)
Formular NRW (RP Düsseldorf)
Formular NRW (RP Münster)
Formular Rheinland-Pfalz
Formular Saarland
Formular Sachsen
Formular Sachsen-Anhalt
Formular Schleswig-Holstein
Für die geplanten, regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten nach §7 des neu geschaffenen Luftsicherheitsgesetzes gilt:
- Sie ist ungeeignet den angestrebten Erfolg zu erreichen oder zu fördern
- Sie ist nicht erforderlich, da sich potentielle Terroristen einer solchen Zuverlässigkeits- überprüfung mit Leichtigkeit entziehen können.
- Sie ist nicht angemessen.
- Es gibt wesentlich größere Gefahren für die Allgemeinheit, die nicht durch eine regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung abgewendet werden sollen.
- Der Nachteil für die Betroffenen steht in überhaupt keinem Verhältnis zum angestrebten Ziel und zum öffentlichem Interesse (Erhöhung der Sicherheit). Zwischen dem Schaden des Einzelnen (Privatpiloten) und dem Nutzen für die Allgemeinheit besteht ein krasses Missverhältnis.
Dieser Teil des Gesetzes und die sich in Düsseldorf angedeutete Durchführung verletzten aus den genannten Gründen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach §14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden OBG in der Fassung vom 20.4.2004; (GVBl.I/04 S.153)).
Ich beantrage mit best online casino dieser Petition:
Auf eine Anfrage von Jar Contra bei Verbandsausbildungsleiter in BW wird die Frage nach Sicherheitsüberprüfungen bei Motorseglerpiloten, die Ihre Berechtigung in der Segelfluglizenz eingetragen haben, wie folgt beantwortet:
Auch wer den TMG in der Segelfluglizenz eingetragen hat unterliegt im Prinzip der Zuverlässigkeitsprüfung nur fällt er im Augenblick durchs Raster, solange er nicht mit der Luftfahrtbehörde in Kontakt treten muss. Wenn die Lehrberechtigung zu verlängern ist, dann ist auch die Zuverlässigkeitsprüfung fällig. Wenn die Durchführungsverordnung da ist, wird es sicherlich auch ein Verfahren geben, um die TMG Piloten zu erreichen. Gruss
Frank-Peter
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