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Petition gegen die Genehmigungspflicht von Modellflug auf Flugplätzen

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SchwachPerfekt 

Mit der letzten ?nderung der LuftVO wurde Schwachsinn in Stein gemei?elt. Ein grunds?tzliches Verbot f?r Modellflugzeuge aller Art, Kinderdrachen (sogar in einer Entfernung von bis zu 1,5 km vom Flugplatzrand) und Kinderballonen auf Flugpl?tzen.

In ganz Deutschland ist Modellflug von weniger als 5 kg Gesamtmasse erlaubt. Nur nicht auf Flugpl?tzen. Was unterscheidet z. B. einen Segelflugplatz au?erhalb der Betriebszeit von einer Wiese, auf der Modellflug erlaubt ist? Nichts, nothing, 0!
Selbst innerhalb der Betriebszeiten kann das, v?llig autark von dem Flugleiter oder der Luftaufsichtsstelle entschieden werden. Wozu braucht es noch eine 0815 Aufstiegsgenehmigung der Beh?rde?

Auf deutschen Flugpl?tzen muss f?r die Kleinen teuer und b?rokratisch beantragt werden, was in Gro? schon fliegt, unfassbar. Eine sinnlose finanzielle H?rde f?r die Vereine und ihre ehrenamtlichen Vorst?nde.


Petition Unterst?tzen

Weitere Infos hier:

Kontakt, Nachwuchswerbung und Erfahrungsaustausch bleiben ohne Grund auf der Strecke.

Die Modellflieger sind gern gesehene G?ste auf Flugpl?tzen, die den Flugbetrieb um eine weitere Sparte bereichern. Kinder von Piloten beginnen mit Modellflug den Einstieg in die Fliegerei. Piloten betreiben Modellflug, weil es einfach Spa? macht.

Nach Auskunft des Deutschen Modellfliegerverbandes sollte der Modellflug, im ersten Entwurf der Rechtsverordnung, sogar ganz verboten werden. Unter dem ? 15 (verbotene Nutzung des Luftraums) stand unter 3. der Aufstieg von Flugmodellen und fern- oder ungesteuerten Flugk?rpern mit Eigenantrieb.

Das Thema geht uns alle an. Wieder mal wird uns Luftsportlern in Salamitaktik ein St?ck Freiheit genommen. Macht mit, erzeugt einen kr?ftigen Gegenwind und unterzeichnet die Online-Petition. Eine halbe Minute Arbeit, f?r ein kleines bisschen unserer fliegerischen Freiheit.

Hier mitzeichnen


Der Petitionstext wude leider etwas gek?rzt und ist daher etwas mi?verst?ndlich.

Hier das Original:

Anliegen:
Der Deutsche Bundestag m?ge eine ?nderung des ?16 LuftVO beschlie?en, um Modellflug auf Flugpl?tzen und im Umkreis von 1,5 km um Flugpl?tze mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung grunds?tzlich zu erlauben. Hierunter sollen auch Drachen, Schirmdrachen und alle Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5 kg fallen. Bei einem Abstand von weniger als 1,5 km zu Ortschaften, sollen nur Modelle ohne Antrieb oder mit Elektroantrieb zustimmungsfrei sein.
Zuletzt aktualisiert am Montag, 07. Oktober 2013 um 10:46 Uhr