Wem darf man noch Glauben schenken? Kurz vor dem Hessischen Segelfliegertag in Gießen erschien auf der Webseite des Hessischen Luftsportbundes die Bitte, gegen einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Einführung einer Allgemeinen Transponderpflicht Stellung zu beziehen.
Beabsichtigt war, um die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu erhöhen, per Transponder die Hindernisbeleuchtung in der Dunkelheit aus- und einschalten zu lassen. JAR-Contra berichtete hierzu ausführlich auf seiner Webseite.
Aus dem Kreise der anwesenden Pilotinnen und Piloten in Gießen wurde zum Protest aufgerufen, so wie es vom DAEC und seinen Landesverbände angedacht war. Somit gingen mehrere Emails an die Hessische Staatskanzlei nach Wiesbaden.
Auf der Webseite des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen wurde mit dem Stand vom 19.11.2007 unter Aktuelles berichtet Allgemeine Transponderpflicht sei wohl vom Tisch. In der Mitteilung wird ausgeführt: Nach verlässlichen Informationen ist die angedachte Einführung einer allgemeinen Transponderpflicht für alle Flüge nach Sichtflugregeln wieder vom Tisch. Weiterhin klang es im Eigenlob: Das Ergebnis zeigt, wie wichtig ein gut koordiniertes Vorgehen des DAeC und seiner Mitgliedsverbände ist.
Mit Datum vom 13.12.2007 versendete die Hessische Staatskanzlei Briefe, in denen es heißt, dass man ein abschließendes Votum des Landes im Bundesrat nicht vorwegzunehmen vermöge.
Erinnerung an das ZÜP Gesetzgebungsverfahren kamen auf, wodurch das ZÜP- Intervall engegen der Hoffnung der Verbandsoberen auf 2 Jahre fest geschrieben wurde.
Eine Nachfrage beim BMU ergab dann endgültig, dass die Transponderpflicht kein Bestandteil des neuen Gesetzes ist.Verlässt man sich als Staatsbürger auf die Politik, so ist man verlassen.
Links:
Entwurf des Gesetzes für erneuerbare Energien, wie am 5.12.2007 vom Bundeskabinett beschlossen.
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