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Es folgen einige Auszüge aus den Kommentaren zu den erklärenden Anmerkungen (Explanatory Notes, NPA 2008-17a):
EASA, Seite 7 von 85:
Englisch: Medical certificates are issued by aeromedical centres or aeromedical examiners and, additionally, for the leisure pilot licence, a general medical practitioner, if so permitted by national law.
Deutsch: Tauglichkeitszeugnisse werden von Flugmedizinischen Zentren oder von Fliegerärzten und zusätzlich für die Leisure Pilot Licence, von einem Allgemeinmediziner, wenn die nationale Gesetzgebung dies erlaubt, ausgestellt.
Kommentar No. 4 der BGA dazu:
Englisch: It is recognised that the authorisation of GMPs to issue medical certificates is controversial in many countries. However this arises by reason of commercial interests rather than any evidence of safety outcomes. The Basic Law 216/2008 clearly recognises (Article 7, para 2) that the advantage of the GMP is the knowledge of the applicant. As will be re-stated in later comments, that essential principle in 216/2008 has been lost in this NPA.
Deutsch: Es wird zugegeben, dass die Autorisierung von Allgemeinmedizinern, Tauglichkeitszeugnisse auszugeben, in vielen Ländern kontrovers ist. Dies entspringt jedoch kommerziellen Interessen und nicht einer Beweisführung aufgrund von Sicherheitsvorkommnissen. Die Basic Regulation 216/2008 erkennt klar (Artikel 7, Paragraf 2), dass der Vorteil eines Allgemeinmediziners die [vorhandene] Kenntnis des Kandidaten ist. Wie in weiteren Kommentaren beschrieben, ging dieses grundlegende Prinzip der 216/2008 in dieser NPA verloren.
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EASA, Seite 36 von 85
Englisch: 17. The LPL is a new licence for private flying and is based on requirements for national private pilot licences that exist in some Member States because the medical requirements in JAR-FCL 3 ...
Deutsch: 17. Die LPL ist eine neue Lizenz für die Privatfliegerei und basiert auf den Anforderungen für Privatpilotenlizenzen einiger Mitgliedsstaaten, weil die medizinischen Anforderungen der JAR-FCL 3 ...
Kommentar No. 6 der BGA dazu:
Englisch: The basic law, 216/2008 [1] clearly intended that for simple aircraft, rules should be simple. In this the NPA17 has failed. The rules as expanded in 17c are far from simple. It is a reality that all pilots are taught to make a self assessment of their fitness prior to every flight. Whatever is written above, [... weiter siehe Original ...]
Deutsch: Die Basic Regulation, 216/1008 beabsichtigt klar einfache Regeln für einfache Flugzeuge. Hierin hat die NPA 17 versagt. Die Regeln, die in 17c beschrieben sind, sind alles andere als einfach. Es ist eine Realität, dass alle Piloten beigebracht bekommen, ihre eigene Fitness vor jedem Flug einzuschätzen. Was auch immer oben [ = in der NPA] steht, Selbsteinschätzung wird durchgeführt und liefert einen essentiellen und täglichen Beitrag zur Flugsicherheit. Nachteilige Faktoren wie Müdigkeit, kleinere Krankheiten und Alkohol- oder Drogenkonsum kann nur durch Selbsteinschätzung, unterstützt vom Gruppendruck, in den Griff bekommen werden. Zwischen 1967 und 2003 forderte die BGA ähnlich dem Führerschein für Alleinflüge nur eine Selbsterklärung. Die Selbsterklärung ist immer noch die einzige Anforderung für Hänge- und Paragleiter im Vereinigten Königreich und für Ultraleichpiloten in Frankreich. Die Selbsterklärung ist ein integraler Bestandteil der Class 1 und Class 2 Zertifizierung. In den USA ist nur ein Führerschein für die Sportpilotenlizenz erforderlich, jedoch ist es noch zu früh, als dass sich statistisch aussagekräftige Zahlen angesammelt haben. Ungleich den alten BGA Regeln dürfen Sportpiloten in den USA Passagiere mitnehmen und weil die Führerscheine von den Bundesstaaten ausgegeben werden sind sie weniger einheitlich als in Europa, wo die Führerscheine entsprechend einer gemeinsamen Direktive ausgegeben werden [2]. Die medizinischen Anforderungen für französische Ultraleicht-Piloten [3] basieren auf einer Selbsterklärung und es gibt keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel. Eben so wenig gibt es Anhaltspunkte, dass Führerscheine herausgegeben von Staaten, die der Selbsterklärung vertrauen, unsicher sind, vielmehr haben einige dieser Staaten die niedrigsten Unfallzahlen auf den Strassen in Europa. Die EASA sollte sich mit den erreichten Standards beschäftigen anstatt dem Weg dort hin. Ergebnis, nicht Prozess. Oben [ = in der NPA] steht geschrieben, dass eine Selbsterklärung aus legalen Gründen nicht akzeptabel sei. Dies ist absolut unakzeptabel. Der oben implizierte Dirigismus bringt die Basic Regulation in Misskredit und es ist offenkundig, dass jedes Gesetz, das nicht angemessen anerkannt wird, wahrscheinlich ignoriert wird. Die Basisanforderung lautet "Alle Piloten müssen regelmässig medizinische Fitness demonstrieren ... unter Berücksichtigung der Art der fliegerischen Tätigkeit". Auf welche Art dies demonstriert werden soll ist nicht beschrieben.
Vorschlag: Bezüglich dieser und einiger anderer Abschnitte gibt es Hinweise auf etwas innerhalb der EASA, was sich Mantelregulierung [cover regulation] nennt. Diese sind offensichtlich Interpretationen von Themen durch Rechtsgelehrte, die in der Basic Regulation als nicht ausreichend präzise beschrieben erachtet werden. Ohne angemessene demokratische Kontrolle sind diese von Anwälten geschaffenen Regeln für Piloten nicht akzeptabel., daher muss obige Rechtsauffassung in Frage gestellt werden. Es wird empfohlen, die Rolle der Selbsteinschätzung/-erklärung mit einem Blick auf eine Vereinfachung der Vorgänge und der Entfernung übermässig belastender Anforderungen neu zu überdenken.
[1] Regulierung der EU Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 20. Februar über gemeinsame Regeln in der zivilen Luftfahrt ...
[2] Direktive der Kommission 91/439/EEC vom 29. Juli 1991
[3] Fédération Francaise de Planeur Ultra Leger Motorise, http://www.ffplum.com/
Auswahl und Übersetzung: Markus "Traumflug" Hitter
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