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Im Vordergrund die Modellflieger, etwas weiter hinten ein F-Schlepp. |
Modellflug auf Flugpl?tzen funktioniert in den meisten europ?ischen L?ndern ganz ohne Beh?rdenbeteiligung.
Eigenverantwortliche Luftsportler regeln diese Angelegenheit selbst vor Ort. In Deutschland funktionierte dies in den letzten 30 Jahren auch, wohlgemerkt ohne schwere Unf?lle. Bei anderen
Freizeitaktivit?ten sieht dies anders aus. Aber in der Luftfahrt ist offensichtlich in vielen F?llen das notwendige Ma? an Verh?ltnism??igkeit verloren gegangen.
Exemplarisch ein Beispiel aus der tschechischen Republik. Die Modellflieger sind Mitglieder des am Platz ans?ssigen Luftsportvereins. Neben dem Polizeihubschrauber, der zum Tanken kommt, ist hier eine Flugschule, eine Werkstatt und ein Charterunternehmen mit einer 2-mot ans?ssig. Die Modellflieger fliegen gemeinsam mit den "Gro?en". Zwischenf?lle? Fehlanzeige.
Unsere Beh?rden agieren pr?ventiv, selbst bei minimalen abstrakten Gefahren. Modellflug auf Flugpl?tzen war 30 Jahre kein Problem. Nun ist er per se erst mal verboten. Um sich zu den neuen Regelungen zu rechtfertigen, werden von verschiedenen Landesluftfahrtbeh?rden (namentlich z. B. Karlsruhe und Nordbayern), sowie dem Hessischen Innenministerium Beispiele ins Feld gef?hrt, die mit der Sache an sich, absolut nichts zu tun haben.