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Eurocontrol: Aus für den Segelflug in Deutschland

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Nach den Plänen der Eurocontrol unter dem Namen 'Single European Sky' kann die Fliegerei ohne jede Freigabe oder Mode-S Transponder oberhalb 2500 oder 3000 ft spätestens 2009 als Geschichte angesehen werden. Die Pläne, die 2005 mit 4 Jähriger Umsetzungsfrist auf dem Tisch lagen, wurden im 'ASM Workshop on airspace classification am 01/02/2006' erneut bestätigt. Demnach sollen nur noch zwei Luftraumkategorien 'U' (=Unknown, Unbekannt), sowie 'K' (=Known, Bekannt) existieren. Verkehr im Luftraum 'K' fliegt ausschliesslich mit Mode-S Transponder, sehr wahrscheinlich nur nach Freigabe, sowie kostenpflichtiger Luftraumbenutzung.

In einem europäischen Alleingang wischt die Eurocontrol damit offenbar die über Jahre gewachsenen und international bewährten ICAO Lufträume vom Tisch. Das Ausmaß der Verwüstungen ist diesem Dokument zum unteren Luftraum (Eurocontrol) zu entnehmen. Wie dort zu lesen ist, sollen innerhalb von 4 Jahren (vermutlich ab 2005 gerechnet) alle Länder zusichern, daß der Luftraum unter FL95 unter die entsprechenden Regulierungen von Artikel 4 u.5 mit Verweis auf Artikel 6 fällt (dick gedruckt S. 13). Es wird weiterhin nur von den beiden Kategorien 'Known' und 'Unknown' Airspace gesprochen. Ohne Transponder und Kontrolle wird der Verkehr als 'Unknown' sprich unbekannt angesehen, und genau das ist das Problem da in manchen Ländern, vorallem aber in Deutschland, auch IFR Verkehr dort verkehrt.

Auf Seite 4 unten liest man dass die Brüsseler Kommision einmütig die Regeln wie im jetzigen Klasse E für den unteren Luftraum für den kontrollierten Luftraum unterhalb 195 zurückgewiesen hat. Am Ende des Dokuments werden für den Luftraum unterhalb FL95 dieselben Regeln gefordert, Artikel 5 und 6 führen diese weiter aus: Transponderpflicht und eben ATC Clearance, also Freigabe. Man kann dazu sagen, daß Deutschland derzeit neben wenigen anderen Staaten eine Ausnahmerolle spielt, in sehr vielen Ländern wird der Luftraumzugang sehr viel restriktiver gehandhabt. Mischverkehr von IFR und transponderlosem VFR Verkehr sind dort schlichtweg nicht denkbar.

Gefordert werden daher Regeln wie beim jetzigen Luftraum D, eher sogar C und da darf man derzeit eben nur mit Freigabe einfliegen. In welchem Luftraum dann ohne Freigabe und Mode-S zu fliegen ist, kann nun leicht im obigen Bild zu ersehen sein, das ist dann der jetzige Luftraum 'G', derzeit bis maximal 2500 ft. Kein IFR Verkehr ist dort derzeit zugelassen. Sehenden Auges, S.3 unten, trauert man den Segelfliegern hinterher, die ein kasyna online solch 'leichtes Equipment' heute nicht haben. ("such lightweight Equipment does currently not exist"). Daß diese Grenze nach der Harmonisierung nicht bei tolerablen 10.000 ft liegen wird, lassen Sätze wie der obige schon jetzt ahnen. Werden es 2500 ft, oder 3000 ft sein, oder ganze 5000 ft?

Zwar sind inzwischen für ca. 2800 EUR zzgl. Einbau entsprechende Transponder auf dem Markt, welche die Anforderungen beim Segelflug in Bezug auf Gewicht und den Stromverbrauch einhalten würden, jedoch fordert Deutschland eine Musterzulassung für den Transponder Einbau beim den jeweiligen Flugzeug-Typ, die Mehrheit der im Gebrauch befindlichen, meist älteren Segelflugzeuge sind dafür heute nicht zugelassen.

Daneben entstehen Kosten für die Beantragung der Aircraft-ID, sowie für die Freischaltung im eingebauten Zustand (ca. 500 EUR), und die Pflicht der jährlichen Nachprüfung in einem dafür certifizierten Avionik LTB (nochmals ca. 200-300 EUR p.A.). Rund eine Verdreifachung der jährlichen Kosten für die Jahresabnahme, sowie nicht ganz zu vernachlässigende einmalige Investitionen. Aus die Maus fürs breite Segelfliegen in Deutschland? Die reale Konfrontation mit einer solchen Situation ist auch dadurch als wahrscheinlich einzuschätzen, da bereits ab 2008, siehe LBA, diese Ausrüstungspflicht für alle motorgetriebenen Luftfahrzeuge gilt, darunter fallen bereits die zahlreichen Segelflugzeuge mit Heimkehrhilfe sprich Turbo's. Die beiden Luftraum Kategorien 'U' und 'K' werden in engl. Sprache hier ausführlich erklärt: Airspace Classifications in ECAC.

Nun gab es am 2.März 2006 ein erneutes Meeting, was die Pläne der Eurocontrol zum Gegenstand hatte. Der Aeroclub Grevenbroich hat hier im Web eine Zusammenfassung erstellt, und bezeichnet die Pläne als 'grauenhaft für die allgemeine Luftfahrt'. Ulrich Schulze wendet sich hierbei mit seinem Anschreiben an Eurocontrol und versucht damit den Standpunkt und die Impacts in Bezug auf die allgemeinen Luftfahrt anzubringen. Die Schwerpunkte daraus kurz übersetzt:

  • Eurocontrol glaubt dass Vereinfachung eine Optimierung bedeutet, ohne eine Ausarbeitung über die tatsächliche Auslastung des Lufraums zu haben.
  • Die vorgeschlagene Luftraumstruktur erfüllt nicht die ICAO Definition von Luftraum Klasse 'E'.
  • Der Frage nur noch zwei Lufträume zu haben wurde ausgewichen, das sei zu weit in der Zukunft.
  • Die Teilnehmer versuchten darufhinzuweisen dass Fliegen unterhalb FL 195 nur noch mit Freigabe ernsthafte Einflüsse auf die derzeitige Luftraumstruktur haben werden.
  • Eigentlich gibt es keinen Grund dafür, weil die kommerzielle Luftfahrt diesen unteren Lufraum meidet (Wetter).
  • Die erwähnte "kleine Änderung" für den Klasse E Luftraum wäre eine entscheidenede Änderung für die GA.
  • Die Mehrheit der 20.000 registrierten Leichtflugzeuge hätte ein Problem mit dem beabsichtigten Luftraum 'K'.
  • Die stufenweise Ausweitung des kontrollierten Luftraums würde ernsthafte Probleme hervorrufen.
  • Er hofft auf eine noch änderbare Position, zitiert Einstein: "Alles soll so einfach gestaltet werden wie möglich, aber nicht einfacher"
Wird von der Vereinfachung des Luftraums, zum Vergleich hier nochmals die aktuelle Situation dargestellt, nicht abgesehen, wird das Modell wie es heute existiert sehr bald nur noch Geschichte sein.



Eckhard Völlm

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. März 2007 um 12:20 Uhr