Kommt Flugschüler Marius S. für die Erstuntersuchung zum Fliegerarzt. Nach der Augenuntersuchung sagt ihm dieser: Das linke Auge hat -1 Dioptrie, das rechte Auge hat -5 Dioptrien. Beide Augen sind einzeln und zusammen mit Brille jeweils 100% korrigiert. Die Grenze ist nach der Vorschrift bei -8 Dioptrien. Ich muss Sie trotzdem untauglich melden, weil nach der gleichen Vorschrift die Differenz zwischen beiden Augen nicht mehr als 3 Dioptrien betragen darf.
Mein Rat: "Wenn das linke Auge schlechter werden sollte, können Sie sich wieder bei mir melden. Dann sind Sie tauglich“
Das ist kein Witz. Wir würden uns nie erlauben, Ihnen auf diesem Weg mit einem Witz die Zeit zu stehlen.
Dieser und alleweiteren Fälle sind belegt. Die Betroffenen sind mir bekannt.
Es handelt sich hier um existierende deutsche Behördenwirklichkeit, wie sie so und noch unverständlicher täglich den deutschen Luftsportsystematisch behindert und für viele von uns unmöglich macht.
Das rechtliche Zustandekommen dieser Verordnung ist übrigens umstritten.
Bitte lesen Sie:
http://www.cdzink.de/JAR-FCL3AufrufZink/GIEMULLA_JAR-FCL.pdf
http://www.cdzink.de/JAR-FCL3AufrufZink/Leitartikel_W-Hirsch_VdL-Nachrichten.pdf
Zu Beginn wollen wir unsmit Vorschriftsmäßigem Unsinn undBürokratie beschäftigen:
Dazu malen wir den 1.Fall weiter aus. Das ist so noch nicht passiert. Aber es ist nur eineFrage der Zeit, bis die Behörden unseren Staat damitvorschriftsmäßig lächerlich machen:
Nach Flugschüler Akommt der Bruder B, ein erfahrener Segelflieger, zum Fliegerarzt. Erfliegt seit Jahren mit exakt den gleichen -5 auf dem einen und -1Dioptrien auf dem anderen Auge.
Er wird tauglichgeschrieben. Es ist keine Erst- sondern eine Nachuntersuchung.Wahrscheinlich muss man Jurist und nicht betroffen sein, um solcheSpitzfindigkeiten zu akzeptieren.
Ein Freund von denbeiden, Pilot C, fliegt seit Jahren mit einer vom LBA ausgestelltenSondererlaubnis. Er hat auf dem einen Auge -8,1 und auf dem anderenAuge -7 Dioptrien.
Er wird ohne Veränderungin seinem Gesundheitszustand jetzt endgültig untauglichgeschrieben, weil die neue Verordnung bei -8 Dioptrien eine festeGrenze setzt.
Aber die damals für ca. 1000 EURO erlangte Sondererlaubnis ist ohnehin nicht mehr gültig,weil das LBA die Verantwortung für die Sondererlaubnis jetzt andie Länder abgegeben hat. Die erkennen natürlich die altenEntscheidungen des LBA nicht an. Hätte er statt -8,1 nur -8,0Dioptrien, könnte er gegen einen weiteren Kostendeckungsbeitragvon ca. 1000 EURO an die verschiedenen Behörden mit einer neuenSondererlaubnis weiterfliegen.
Ganz beiläufig eine Frage für den Segelflug und die Nationale Pilotenlizenz:
Warum reichen in Deutschland nicht ohne Grenze für die Dioptrien 100% Korrekturdurch eine Brille und ein organisch gesundes Auge?
In den meisten westlichen Ländern ist das schon lange der Fall.
Pilot A und Pilot Classen sich aber nicht entmutigen. Sie gehen von Kehl nach Straßburgüber die Grenze und erwerben dort die französische Segelfluglizenz. Dort benötigen sie für 30 EURO ein ICAO-konformes Tauglichkeitszeugnis. Sie treten dem dortigenSegelflugverein bei und fliegen mit diesen Papieren ganz legal von Frankreich aus weiter in Deutschland.
Alle sind zufrieden. Das deutsche LBA und die Fliegerärzte sind ihrer „ Verantwortung nachgekommen“, sie haben unsichere Kandidaten vorschriftsmäßig aus dem Verkehr gezogen.
Die beiden Freunde können fliegen.
Und die deutschen Behörden haben auch nichts dagegen, dass die beiden in Deutschland fliegen. Dafür tragen die französischen Behörden jetzt die Verantwortung.
Das würde übrigens mit einigen anderen europäischen Lizenzen genauso gut funktionieren.
Europäische Harmonisierung sagt das LBA dazu.
Lächerlich!
Wir sind noch lange nicht am Ende, Schilda ist überall:
Marius
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